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Betreutes Einzelwohnen

Betreutes Wohnen

Nach Vorgesprächen mit Pädagogen / Sozialarbeitern / Ärzten und Psychotherapeuten erfolgt die Entscheidung über eine Aufnahme der Betreuung in beiderseitigem Einverständnis. Eine fachärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung muss vorliegen. Erst nachdem der Kostenträger der Übernahme der Betreuungskosten zugestimmt hat, kann die Betreuung beginnen.

Nicht aufgenommen werden Personen mit einer primären Suchterkrankung, oder solche, die einer ständigen Betreuung bedürfen.