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Einzug in die betreute Wohngemeinschaft

Einzug in die WG

Die Möblierung der Zimmer ist nach Abschluss des Mietvertrages Aufgabe des Bewohners, die BetreuerInnen bieten Hilfestellung beim Umzug und bei der Einrichtung.

Es wird ein Hilfeplan gemäß §§ 35a/41 SGB VIII oder §§ 53ff. SGB XII gestellt, Kostenträger sind der Landschaftsverband Rheinland oder das örtliche Jugendamt. Beantragt, bewilligt und abgerechnet wird nach den so genannten Fachleistungsstunden (FLS).  Die Fachleistungsstunde beträgt derzeit 50,40 €.

Benötigte Unterlagen:

  • Sozialbericht
  • ärztliche Bescheinigung
  • Miet - und Betreuungsvertrag
  • Antrag auf Erstausstattung
  • polizeiliche Anmeldung
  • Krankenkasse

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