Kosten für Betreutes Wohnen
Der Betroffene mietet eine Wohnung an und finanziert diese, ebenso wie seinen Unterhalt, durch eigenes Einkommen oder öffentliche Zuwendungen, z.B. SGB II.
Die sozialtherapeutische Betreuung wird entweder über die §§ 35a / 41 SGB VIII oder §§ 53, 54 SGB XII i.S. von Fachleistungsstunden (FLS), derzeit 50,40 €, gewährleistet.
Die Mitarbeiter/innen unserer Stiftung sind Ihnen in diesen Fragen jederzeit behiflich, geben Unterstützung bei Behördengängen u.v.m.