Ambulant Betreutes Wohnen
Vorab wird gemeinsam mit dem zu Betreuenden ein Hilfeplan erstellt, in dem der individuelle Hilfebedarf festgelegt wird.
Somit richtet sich die Anzahl
der Fachleistungsstunden der Hilfegewährung nach Art und Umfang der notwendigen Unterstützung.
Der Hilfeplan ist i.d.R. auf ein Jahr befristet und wird gegebenenfalls weiter fortgeschrieben. Zusätzlich wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die individuellen Betreuungsziele werden fortlaufend dokumentiert.
Aus dem bestehenden Team wird dem Betreuten eine Bezugsperson zugeordnet, wobei die Vertretung gesichert ist. Gesprächstermine finden sowohl in der Wohnung des zu Betreuenden als auch in den Büros der Wohngemeinschaften statt.
Die Betreuung und Begleitung richtet sich nach den Ressourcen und Defiziten des Betroffenen und können im Einzelnen z. B. sein:
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Assistenz bei der Regelung bürokratischer Angelegenheiten, insbesondere die Durchsetzung finanzieller Ansprüche, im Bedarfsfall auch Begleitung bei Ämtergängen
- Beratung bei der schulischen und beruflichen Eingliederung
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
- Hilfestellung bei der Pflege und dem Aufbau sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Wahrnehmung ärztlicher und therapeutischer Versorgung
- Krisenintervention unter Einbeziehung von Ärzten / Therapeuten u.v.m.
Eine ständige Betreuung ist weder angestrebt noch möglich.